Wer?  
Was?  
Wie?  
Wo?  
Warum?  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und ComCept GmbH & Co.KG Werbeagentur (im Folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag (Angebot), in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

ComCept GmbH & Co.KG Werbeagentur behält sich vor, Vertragsabschlüsse auch ausschließlich auf mündlicher Basis zu akzeptieren.

Die im Angebot der Agentur genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Kalendertage nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Änderungen des Leistungs- oder Lieferumfanges nach erfolgter Auftragsvergabe durch den Auftraggeber werden nach Aufwand berechnet. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber über Leistungs- und Liefererhöhungen nach besten Wissen vorab zu informieren.

Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht --- etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages --- zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistung und Honorar

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Zusatzleistungen der Agentur.

Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Bei Aufträgen mit Leistung/Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Preise der Agentur enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen. Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, und Versicherung oder sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise werden in Euro als Gesamtsumme angegeben.

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge. Bei Überlieferung der Bestellmenge bis zu 10% besteht Anspruch auf Weiterberechnung.


4. Zusatzleistungen

Unter Zusatzleistungen versteht ComCept GmbH & Co.KG Werbeagentur Leistungen, die erst während der Auftragsabwicklung entstehen. Diese können in der Regel in einem Angebot nicht kalkuliert werden. Sie werden einzeln erfasst, summiert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Folgende Zusatzleistungen können anfallen:
Organisationskosten: Kuriere, Taxi, Fahrtkosten, Telekommunikation, Porto
Materialkosten: Kopien, Laserausdrucke, Proofs, Andrucke, Papiere, Fotolabor, Filmmaterial
Layoutscans: Scans für Layoutzwecke
Texterfassung: Datenübernahme durch manuelle Texterfassung
Datenübernahme: Datenübernahme von Dateien, die manuell korrigiert werden müssen
Auftragserweiterung: Leistungen, die vom Auftraggeber innerhalb eines Projekts in Auftrag gegeben und die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht berücksichtigt wurden
Autorenänderungen: thematische oder inhaltliche Änderungen bestehender Konzepte, Texte, Bilder und Entwürfe durch den Auftraggeber

Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt mit Auftragsannahme der Agentur entsprechende Vollmacht.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.


6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber, als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.


7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist– die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu (siehe Punkt 3).

In der Durchführung eines Auftrages kann es notwendig werden, Rechte Dritter zur Nutzung zu erwerben. Daher ist eine Übergabe der Ursprungsdaten der Leistungen/Lieferungen an den Auftraggeber grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme hiervon ist, dass die Agentur im Namen des Auftraggebers diese Rechte in entsprechenden Umfang erwirbt.

Bei der Nutzung von Personen darstellenden Bildmaterials, insbesondere für eine beabsichtigte werbliche Nutzung sowie für textliche Unterstellungen und tendenzfremde Verwendung mit denen die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt werden können, behält sich die Agentur ein Verweigerungsrecht vor ohne, dass die Grundlagen des Auftrages in seiner Gesamtheit hiervon berührt werden.

Für an die Agentur übermittelte Unterlagen gleich welcher Art, haftet der Auftraggeber allein, wenn hiermit in der Ausführung seines Auftrages Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet die Urheberverhältnisse oder den Nutzungsrechteumfang für den Auftraggeber festzustellen. Der Auftraggeber spricht die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.


8. Kennzeichnung und Belegmuster

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne, dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


9. Genehmigung und Haftungsbegrenzung

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen und binnen fünf Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dies gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.


10. Termine

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


11. Zahlung

Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Eine etwaige Skontoverrechnung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.


12. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat anfallende Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

Anforderungen, die subjektiver Berurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen und Tonabweichungen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.


13. Haftung

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für anfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht der Agentur daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb einer Woche nach Auslieferung des Werkes schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bernkastel-Kues. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.

  Neues    Jobs    Kontakt    Service    Inhalt    Impressum    AGB